20 Jahre „Kooperationsgremium für Lippe gegen häusliche Gewalt“.

Wie sehr Kinder von Partnerschaftsgewalt betroffen sind, was das leben in einer gewaltgeprägten Elternhaus mit ihnen macht und wie sich bei einer Trennung Umgangsregelungen auswirken, war Thema der Jubiläumsveranstaltung des Kooperationsgremiums. Vor rund 30 Teilnehmenden ging Alexander Korittko, ein Referent mit besonderer Fachexpertise, auf das Thema: „Umgang nach Gewalt oder Neuanfang ohne Angst?“ ein. In der anschließenden Diskussion wurde durch deutlich, wie bedeutsam die Thematik ist und das der Wunsch nach einer vertieften Weiterarbeit besteht. Die fachlichen Impulse im Kooperationsgremium sollen mit den vorhandenen Partnern (Jugendamt, Beratungsstellen, Amtsgerichten) nochmals beleuchtet werden, um herauszuarbeiten wie mit betroffenen Kindern besser geholfen werden kann.

Als das Gewaltschutzgesetz und die Änderung des Polizeigesetzes 2002 beschlossen wurde, war dies ein Meilenstein im Kampf gegen Gewalt an Frauen. Was macht dieses Gesetz für Betroffene von häuslicher Gewalt so wichtig? Gewalt in der Partnerschaft wurde oft bagatellisiert und als „Familienstreit“ abgetan und als Privatsache wahrgenommen, aus der man sich raushalten sollte. Mit den Gesetzesänderungen kam es zur Kehrtwende. Gewalt hinter der verschlossenen Tür wird seitdem nicht mehr toleriert und das Opfer genießt einen besonderen Rechtsschutz. „Wer schlägt, muss gehen!“ lautet der Tenor des Gesetzes.

Alle staatlichen Institutionen und sozialen Einrichtungen waren nun gefordert häusliche Gewalt ernst zu nehmen und zu intervenieren, Opfer besser zu schützen und Täter zur Verantwortung zu ziehen. Um die Gesetzänderungen möglichst effektiv in Lippe umzusetzen, wurde im gleichen Jahr das „Kooperationsgremium für Lippe gegen häusliche Gewalt“ gegründet. Die Initiative dazu kam von der Frauenberatungsstelle Alraune, der Kreispolizeibehörde Lippe und den Gleichstellungsstellen des Kreises Lippe und der Stadt Detmold. „Uns war klar“, sagt die Detmolder Gleichstellungsbeauftragte Regina Homeyer, eine der Initiatorinnen, „das mit diesem Gesetze zwar ein großes Instrumentarium zur Bekämpfung von häuslicher Gewalt zur Verfügung steht, aber es vor allem auf das Zusammenwirken aller beteiligten Institutionen ankommen wird.“ Der Polizei ist es z.B. möglich, die gewaltausübende Person für eine begrenzte Zeit aus der Wohnung zu verweisen und auch ein Annäherungsverbot auszusprechen. Betroffene werden auf Schutz- und Hilfsmöglichkeiten hingewiesen bzw. der Kontakt zu Beratungsstellen wird vermittelt. Durch die Gerichte können weitere Schutzanordnungen getroffen werden und den Kontakt zu gegen Gewalt herzustellen. Wer Gewalt ausübt wird in Lippe in das Anti-Gewalt-Training vermittelt. Wie das Zusammenwirken der Institutionen erfolgt, wurde für den Kreis Lippe im Kooperationsgremium im Laufe der Jahre durch Vereinbarungen konkretisiert. Wie die Zusammenarbeit läuft wird in regelmäßigen Treffen nach gehalten werden können. Dazu gehört auch die Aufbereitung der Datenlage. „In Lippe sind wir auch was die Datenlage angeht gut aufgestellt“ sagt Nicole Krüger, Gleichstellungsbeauftragte des Kreises Lippe. Bei den 450 im vergangenen Jahr polizeilich registrierten Fällen von Gewalt in häuslicher Gemeinschaft handelte es sich in 350 Fällen um Gewalt in der Partnerschaft. Bei Partnerschaftsgewalt waren 91 % der Betroffenen Frauen.“ Kinder sind oft direkt oder indirekt mitbetroffen, sodass in diesen Fällen immer auch das Jugendamt den Betroffenen Hilfe und Unterstützung anbietet und den Kinderschutz sicherstellt.

Auf der Homepage www.haeusliche-gewalt-lippe.de sind weitere Informationen für Betroffene zu finden.

Foto: Stadt Detmold