Alle Liegenschaften der HfM Detmold bleiben bis zum 2. Mai komplett geschlossen.

Aufgrund des Infektionsschutzgesetzes, das vergangene Woche in Kraft getreten ist, musste die Hochschule den Lehrbetrieb vor Ort einstellen, da bei einer Inzidenz von über 165 jeglicher Präsenzunterricht untersagt ist. Sowohl Einzel- als auch Gruppenunterricht, Proben sowie die Nutzung der Räumlichkeiten zu Übezwecken sind deshalb nicht gestattet. Auch Live-Streaming-Konzerte können nicht stattfinden. Sollte der Inzidenzwert unter dem Wert 165 liegen und behördlicherseits entsprechende Lockerungen für den Kreis Lippe gestattet werden, plant die Hochschule moderate Öffnungsschritte, um den Semesterbetrieb fortzusetzen.

Beschlossen ist ab diesem Zeitpunkt zunächst die Testpflicht für alle Personen, die das Hochschulgelände betreten. Das Üben, der künstlerische Einzelunterricht sowie kleine Veranstaltungen mit geringer Personenzahl, bei denen das Tragen einer FFP2-Maske verbindlich vorgeschrieben ist, sollen schnellstmöglich wieder stattfinden.

Des Weiteren hofft die Hochschule auf eine Präzisierung des Infektionsschutzgesetzes, da dieses in der bestehenden Form nicht sinnvoll auf den Studienalltag von Universitäten und Hochschulen anwendbar ist. Insbesondere für Studierende an Hochschulen mit hohem Praxisanteil, zu denen die Musikhochschulen gehören, stellen Präsenzverbote oder Vorgaben wie Wechselunterricht eine unzumutbare Beeinträchtigung des Studiums dar.

Foto: Frank Beyer