Privat ist das Abbrennen von Holz lediglich in Feuerschalen erlaubt.

Die Stadt Detmold weist darauf hin, dass zu den bevorstehenden Feiertagen lediglich Osterfeuer erlaubt sind, die von der Ordnungsbehörde als Brauchtumsfeuer genehmigt wurden. „Im privaten Bereich ist es lediglich erlaubt, Holz in einer Feuerschale zu entzünden“, informiert der Fachbereich Städtische Bertriebe und Ordnung. Für die Stadt Detmold sind am Osterwochenende insgesamt 23 Brauchtumsfeuer als öffentliche Veranstaltungen genehmigt worden.

Quelle: Stadt Detmold