In den Verwaltungsgebäuden der Stadt Detmold besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske, die mindestens die sogenannte OP-Qualität erfüllt. Insbesondere in Bereichen mit hohem Publikumsverkehr möchte die Verwaltung so Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ebenso schützen, wie Besucherinnen und Besucher der Verwaltung. Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können, sind durch ein ärztliches Attest von dieser Pflicht ausgenommen.

Der Verwaltungsvorstand wird das weitere Infektionsgeschehen fortlaufend beobachten und diese über das Hausrecht geregelte Maßnahme gegebenenfalls anpassen. Entsprechend gilt die Maskenpflicht bis auf Weiteres.