Gute Nachrichten für die Klüterinnen und Klüter: Das durch den Starkregen aus Kellerräumen herausgespülte Heizöl hat keine negativen Folgen für die Gärten und Grünflächen. Das hat eine vom Kreis Lippe beauftragte Bodenuntersuchung ergeben.

Auf Veranlassung des Kreises Lippe hatte das Sachverständigenbüro Dr. Kerth + Lampe Geo-Infometric GmbH aus Detmold eine Beurteilung der Schadstoffbelastung der durch das Starkregenereignis am 22. Mai betroffenen Hausgärten durchgeführt. Die Untersuchung der Gartenflächen erfolgte, da bei einigen Häusern infolge der Überschwemmung der Kellerräume Heizöl ausgetreten war.

Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass in den untersuchten Gartenbereichen keine flächenhafte Belastung mit Mineralölkohlenwasserstoffen vorhanden ist. Es wurden lediglich punktuelle bzw. sehr kleinräumige Schlammreste aufgefunden, die noch Verunreinigungen mit Mineralölkohlenwasserstoffen enthalten.

Nach Einschätzung des Gutachters bestehen durch die vorhandenen Restbelastungen von Schlamm bzw. Boden mit Mineralölkohlenwasserstoffen keine Gefahren für das Grundwasser. Obst und Gemüse, das in Kontakt mit dem heizölverunreinigten Schlamm gekommen ist, sollte allerdings vorsorglich nicht verzehrt werden.

Der Gutachter stellt darüber hinaus fest, dass keine gesundheitlichen Gefahren zu befürchten sind, sofern die festgestellten, punktuell belasteten Schlammmengen ordnungsgemäß entsorgt werden. Die Stadt Detmold wird daher kurzfristig noch eine Mulde bereitstellen, über die mit Heizöl belasteter Boden durch die Grundstückseigentümer entsorgt werden kann.

Der Kreis Lippe rät, dass bei Arbeiten, bei denen mit Heizöl kontaminiertem Boden umgegangen wird, chemikalienbeständige Handschuhe getragen werden sollten. Darüber hinaus hat der Kreis Lippe den betroffenen Grundstückseigentümern das Ergebnis der Bodenuntersuchungen zur Verfügung gestellt.

Für Rückfragen zu dem Ergebnis der Untersuchung steht der Kreis Lippe unter der Rufnummer 05231/626600 zur Verfügung.

Quelle: Kreis Lippe