Stadt Detmold wendet ab sofort das Landesverfahren zur Erstaufnahme von Geflüchteten an.

Aufgrund der hohen Erfüllungsquote verweist die Stadt Detmold ab dem 26. April Geflüchtete aus der Ukraine ohne familiäre Beziehung und mit Blick auf die Aufnahmeverpflichtung anderer NRW-Kommunen in das reguläre Verfahren des Landes NRW nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) an die Landeserstaufnahmestellen. Aus sozialen bzw. humanitären Gründen werden enge Familienangehörige (Kinder, Eltern, Großeltern) weiterhin aufgenommen.

Mit Sachstand vom 24. April liegt Detmold mit einer FlüAG-Erfüllungsquote von 160,09 Prozent unter den 10 Spitzenplätzen der 396 Kommunen in NRW mit einer der höchsten kommunalen Aufnahmequote. 284 Kommunen in NRW liegen mit der Erfüllungsquote unter 100 Prozent. Somit sind fast drei Viertel der NRW-Kommunen zur Aufnahme von Geflüchteten (aus der Ukraine) verpflichtet.

„Als große kreisangehörige Kommune sind wir der Verpflichtung und dem Wunsch nachgekommen so viele Geflüchtete, wie möglich, aufzunehmen. Die Aufnahme von weit über 1000 Geflüchteten ist eine riesige Leistung der Stadtgesellschaft in Zusammenarbeit mit der Verwaltung. Aufgrund der hohen Anzahl von Geflüchteten ist die weitere Aufnahme und Unterbringung in einem geordneten Verfahren derzeit nicht möglich“, stellt Bürgermeister Frank Hilker fest.

Seit März sind über 1100 Menschen (1145 Personen, Sachstand 26. April) aus der Ukraine in Detmold angekommen. Bisher konnten alle Geflüchteten eine Unterkunft erhalten. Der große Teil der Menschen wohnt aktuell noch in privaten Unterkünften (804 Personen). Viele sind aber auch schon in kommunalen Notunterkünften oder in Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete untergebracht (341 Personen).

Foto: Stadt Detmold