Theater nur mit 3G
Meldung vom 11. Oktober 2021,
Allgemein
Während der Ferien Testpflicht für Schüler.
Schüler sind durch das regelmäßige Testen in den Schulen normalerweise von der Testnachweispflicht für einen Theaterbesuch befreit, zur Schulzeit reicht die Vorlage des Schülerausweises. In den heute beginnenden Schulferien besteht allerdings die Pflicht zum Nachweis eines negatives Corona-Tests (kein Selbsttest), der bei Vorstellungsende nicht älter als 48 Stunden sein darf. Aktuelle Informationen zum Theaterbesuch unter www.landestheater-detmold.de.