Land NRW in Inzidenzstufe 1 – Auswirkungen auch für den Kreis Lippe.

Für das Land NRW gilt seit dem 26. Juli die Inzidenzstufe 1. Dies hat auch Auswirkungen auf den Kreis Lippe, auch wenn der Kreis weiterhin in Inzidenzstufe 0 ist. So gilt ab sofort unter anderem in Innenräumen grundsätzlich wieder Maskenpflicht – Ausnahmen gelten beispielsweise für Veranstaltungen mit festen Sitz- oder Stehplätzen, sowie in der Innengastronomie am Sitzplatz und in Bibliotheken. Darüber hinaus gilt für den Einzelhandel wieder eine Obergrenze von einem Kunden pro 10 Quadratmeter, außerdem sind Volks- und Schützenfeste, Tagungen mit mehr als 1.000 Teilnehmenden sowie der Betrieb von Discotheken wieder zunächst bis zum 27. August untersagt.

Weitere Informationen dazu, welche Corona-Maßnahmen aktuell auch für den Kreis Lippe gelten, sind im Internet unter www.land.nrw/corona zu finden. Außerdem veröffentlicht das NRW-Gesundheitsministerium regelmäßig unter www.mags.nrw eine Übersicht darüber, in welchen Inzidenzstufen sich das Land sowie die Kreise und kreisfreien Städte aktuell befinden.