Maskenpflicht in der Füßgängerzone
Meldung vom 4. Dezember 2020,
Allgemein
Stadt Detmold reagiert auf Verordnung der Landesregierung.
Ab Samstag, 5. Dezember, weitet die Stadt Detmold bis auf Weiteres die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Fußgängerzone aus: Dann muss werktags zwischen 6 und 20 Uhr in der gesamten Fußgängerzone, der Exterstraße, Bruchstraße, Schülerstraße, Krumme Straße und im Rosental eine Alltagsmaske o.ä. getragen werden. Hintergrund dafür ist die neue Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen. Demnach muss eine Maske nun auch im unmittelbaren Umfeld von Einzelhandelsgeschäften getragen werden. Die Maskenpflicht im Rosental ergibt sich aus den dortigen Bushaltestellen, an denen – so wie in den Bussen selbst – eine Alltagsmaske getragen werden muss.