Windenergieanlagen im Bereich der Gauseköte – Aktueller Stand zum Genehmigungsverfahren.

Das Verfahren zur Genehmigung von 13 Windenergieanlagen im Bereich der Gauseköte wird weiter bei der Unteren Immissionsschutzbehörde bearbeitet. Aktuell wird geprüft, ob das Genehmigungsverfahren weitergeführt werden kann oder ob der Kreis den Bau der Anlagen ablehnen muss. Für die finale Entscheidung muss die Verwaltung derzeit noch auf Unterlagen vom Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr warten, um diese in die Prüfung einbeziehen zu können. Die neue Sachlage hat sich aus aktuellen Gesprächen mit der Bezirksregierung Münster und dem Bundesamt in den vergangenen Tagen ergeben. „Wir wissen, dass auch in der Bevölkerung ein großes Interesse besteht, dass wir hier schnell zu einem Entschluss kommen. Unsere Hoffnung, noch in diesem Jahr Klarheit zu schaffen, hat sich allerdings nicht erfüllt“, erklärt Dr. Ute Röder, zuständiger Verwaltungsvorstand beim Kreis Lippe.

Die Luftfahrtbehörde hatte im Oktober aufgrund eines Einwandes der britischen Streitkräfte die Zustimmung zu dem Projekt versagt. Aufgrund der gesetzlichen Regelungen ist der Kreis an diese verweigerte Zustimmung gebunden. Gleichzeitig ist aber auch gesetzlich geregelt, dass sich der Antragsteller vor einer Ablehnung äußern darf. Sowohl die Inhalte der Rückmeldung des Antragstellers Ende Oktober als auch weitere Äußerungen des Bundesamts sind jetzt sorgfältig zu prüfen und müssen berücksichtigt werden. „Der Umfang dieses Genehmigungsverfahrens ist bisher einzigartig und hoch komplex. Es sind viele Fragen zu klären, gerade hinsichtlich des NATO-Truppenstatuts und der militärischen Belange. Am Ende muss eine fundierte, rechtssichere Entscheidung stehen, da die Verwaltung sowohl von Seiten des Antragstellers als auch der Bundeswehr signalisiert bekommen hat, dass die Entscheidung von einem Gericht geprüft werden wird“, Olrik Meyer, Fachbereichsleiter Umwelt, Energie und Mobilität.