Schulsekretariate stehen vom 16. bis 20. Oktober zur Verfügung

Für alle Kinder, die zwischen dem 1. Oktober 2017 und dem 30. September 2018 geboren worden sind, beginnt im August 2024 die Schulpflicht. Der Beginn der Schulpflicht gilt auch für ältere Kinder, die bislang vom Schulbesuch zurückgestellt wurden.

Die Erziehungsberechtigten erhalten in diesen Tagen Einladungen der Detmolder Grundschulen. In diesen Briefen werden sie über den Beginn der Schulpflicht informiert und gebeten, ihr Kind bis zum 20. Oktober 2023 zur Schule anzumelden. Hierfür stehen die Schulsekretariate in der Woche ab dem 16. Oktober 2023 zur Verfügung.

Kinder, die nach dem 30. September 2018 geboren worden sind, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zu Beginn eines Schuljahres in die Grundschule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche Reife besitzen. Die Entscheidung über die Aufnahme trifft die Schulleitung. Mit der vorzeitigen Aufnahme in die Schule werden diese Kinder schulpflichtig. Der vorgenannte Anmeldetermin gilt deshalb auch für die Kinder, die vorzeitig in der Schule angemeldet werden sollen.

Eine Geburtsurkunde des Kindes beziehungsweise das Familienstammbuch sowie der Impfpass mit Nachweis der Masernimpfung müssen zur Anmeldung mitgebracht werden.

Die Einschulung der Schulanfänger erfolgt spätestens am zweiten Unterrichtstag des neuen Schuljahres. Das neue Schuljahr beginnt am 21. August 2024.

Für weitere Auskünfte stehen die Schulverwaltung der Stadt Detmold (R. Peter, Tel. 05231/ 977-296, H. Szymkowiak-Wagner, Tel. 05231/977-295) sowie auch die Schulbüros der städtischen Grundschulen zur Verfügung.

 

Quelle: Stadt Detmold