Oberverwaltungsgericht kippt Regierungsbeschluss

Eigentlich waren von der Landesregierung NRW fünf verkaufsoffene Sonntage in der Adventszeit und am Sonntag nach Neujahr vorgesehen gewesen. Damit hatte man das Einkaufsgeschehen in der Vorweihnachtszeit und das Umtauschgeschäft nach Weihnachten entzerren wollen und die Möglichkeit zur Öffnung in der Corona-Schutzverordnung festgeschrieben . Eigentlich. Denn die Gewerkschaft Verdi hat nun im Eilverfahren gegen die verkaufsoffnenen Sontage geklagt – und Recht bekommen. Das Oberverwaltungsgericht Münster untersagte die Möglichkeit zum Sonntagsshopping mit einem Eilbeschluss.

Heinz Holey, Vorsitzender der Werbegemeinschaft Detmold, kann die Klage von Verdi nicht nachvollziehen: „Wollen die den Handel kaputtmachen? Schon seit Jahren klage Verdi gegen Sonntagsöffnungen und ließe dabei eine engstirnige Sichtweise durchblicken. Diskussionen seien zwecklos.

„Wir haben gehofft, dass wir wenigstens den dritten Advent durchziehen können, aber jetzt ist alles gekippt und wir sind fürchterlich enttäuscht“, beklagt Holey die Situation der Detmolder Einzelhändler.