Grundlagen zur kommenden neuen elektronischen Patienenakte
Meldung vom 24. Mai 2024,
Allgemein
Seit rund einem halben Jahr gibt es für gesetzlich Versicherte in der
Arztpraxis für verschreibungspflichtige Medikamenten nur noch ein
elektronisches Rezept. Die Umstellung lief alles andere als reibungs-
los. Manche Patient:innen haderten mit dem E-Rezept, aber auch in
den Arztpraxen gab es viele Probleme. Doch das E-Rezept wird blei-
ben. Deshalb bietet die Verbraucherzentrale NRW für Menschen, die
wissen möchten, wie es mit dem E-Rezept genau funktioniert, nach
der großen Nachfrage im März nun ab Mai erneut einen kostenfreien
Online-Selbstlernkurs an: „Mein E-Rezept – Rezept einlösen leicht
gemacht“. Der Kurs beginnt am 27. Mai 2024 und läuft vier Wochen.
Er besteht aus vier Lerneinheiten mit Übungen und Video-
Anleitungen. Die Anmeldung ist bis zum 14.06.2024 möglich.
Die Teilnehmer:innen lernen die verschiedenen Einlösemöglichkeiten des
E-Rezepts kennen, erfahren, wie man sich in der E-Rezept-App anmeldet
und über sie E-Rezepte einlösen kann. Ebenso wird vermittelt, welche Zu-
satzfunktionen es gibt, wie diese angewendet werden können und wie der
neue vierte Einlöseweg, das sogenannte Card-Link-Verfahren, funktioniert.
Auch Datenschutz und Datensicherheit beim E-Rezept werden in einer
Lerneinheit behandelt.
In einer neuen vierten Lerneinheit erklären die Verbraucherschützer die
Grundlagen der neuen elektronischen Patientenakte, die für alle gesetzlich
Krankenversicherten ab dem 15.Januar 2025 von den Krankenkassen be-
reitgestellt wird.
Zu Beginn einer jeden Woche bekommen die Teilnehmer:innen eine Mail
mit einer Einführung in das Wochenthema sowie den Link zu einer interak-
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V.
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tiven Lerneinheit. Jeder kann dabei im eigenen Tempo und in der eigenen
Zeit vorgehen. Es gibt keine zeitlichen Vorgaben.
Es ist auch möglich nur die vierte Lerneinheit zu den Grundlagen der
elektronischen Patientenakte durchzugehen. Diese Lerneinheit wird
am 17.06.2024 freigeschaltet.
Einmal pro Woche bieten die Fachleute der Verbraucherzentrale NRW für
Interessierte einen optionalen Online-Talk für offene Fragen an.
Welche Voraussetzungen sind nötig?
Wer die E-Rezept-App nutzen möchte, benötigt eine NFC-fähige Gesund-
heitskarte und die PIN der Krankenkasse.
An dem Kurs kann man aber auch ohne die PIN für die Gesundheits-
karte teilnehmen.
Ob die eigene Karte NFC-fähig ist, ist an der sechsstelligen Kartenzu-
gangsnummer (englisch „CAN“ = „Card Access Number“) oben rechts auf
der Karte und dem NFC-Symbol erkennbar. Die App funktioniert auf
Smartphones oder Tablets mit NFC-Funktion und einem Betriebssystem
ab Android 7 oder ab iOS 15. Die E-Rezept-App bietet mehr Funktionen,
als beim Einlösen mit der Gesundheitskarte möglich sind. Über die App
kann man das E-Rezept online bei einer Apotheke einlösen, online anfra-
gen, ob das Medikament verfügbar ist, die Familienfunktion für die E-
Rezepte von Kindern oder pflegbedürftigen Angehörigen und neu eine
Medikamentenerinnerung nutzen.
Quelle: Verbraucherzentrale NRW e.V. Beratungsstelle Detmold