Umweltministerium ordnet nach Ausbrüchen im Kreis Gütersloh und im Kreis Paderborn Aufstallung an.

Kreis Lippe. Die Vogelgrippe betrifft nun auch den Kreis Lippe. Nachdem bei einem Geflügelbetrieb im Kreis Gütersloh und einer Hobbyhaltung im Kreis Paderborn der Verdacht der Viruserkrankung bei einem Hausgeflügelbestand festgestellt wurde hat das Umweltministerium eine Aufstallung von Hausgeflügel im gesamten Regierungsbezirk Detmold angeordnet.

„Durch den Jahreszeit bedingten Vogelzug ist die Gefahr, dass das Virus auch in Lippe eingeschleppt wird, groß“, erklärt Kreisveterinärin Ricarda Rottmann. „Daher müssen sich Geflügelhalter dringend an die Vorgaben halten.“

Um zu verhindern, dass sich die Geflügelpest weiter ausbreitet sind auch alle Geflügelhalter im Kreis Lippe aufgerufen, die in der Geflügelpest-Verordnung vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen konsequent umzusetzen. Die Kreisverwaltung bringt eine entsprechende Allgemeinverfügung auf den Weg. Hierzu gehört unter anderem, dass Tiere nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden dürfen. Zudem darf kein Oberflächenwasser für das Tränken der Tiere genutzt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.

Sollten Geflügelhaltungen bislang nicht bei der Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen registriert sein, sollte dies schnellstens nachgeholt werden. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, Funde von verendeten wildlebenden Wasservögeln oder Greifvögeln dem Veterinäramt des Kreises unter 05231 62-2230 oder vetlmue@kreis-lippe.de zu melden. Der direkte Kontakt sollte vermieden werden. Erkrankungen von Hausgeflügel, insbesondere dann, wenn mehrere Tiere innerhalb kurzer Zeit verenden, müssen ebenfalls dem Veterinäramt mitgeteilt werden.

Der aktuelle Nachweis der Geflügelpest im Nutztierbestand bestätigt die Risikoeinschätzung des FLI und die sich daraus ergebenden Handlungsempfehlungen für Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter. Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Seuchenlage hatte das FLI am 22. Februar 2021 seine Risikoeinschätzung zum Auftreten der Geflügelpest in Deutschland aktualisiert und das Risiko des Eintrags der Erkrankung in Geflügelhaltungen und Vogelbestände als nach wie vor hoch eingestuft. Zur Koordinierung und Abstimmung weiterer Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen hat das Ministerium das Landestierseuchenkontrollzentrum (LaTiKo) einberufen.

Hintergrund
Die Aviäre Influenza, auch Vogelgrippe genannt, ist eine durch Viren ausgelöste Infektionskrankheit, die ihren natürlichen Reservoir-Wirt im wilden Wasservogel hat. Die Geflügelpest ist eine besonders schwer verlaufende Form der aviären Influenza. Sie wird durch sehr virulente (hochpathogene) Stämme aviärer Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 hervorgerufen. Für den Menschen besteht nur bei intensivem Kontakt mit infiziertem Geflügel die Gefahr einer Ansteckung.

Alle Nutzgeflügelarten, aber auch viele Zier- und Wildvogelarten sind hochempfänglich für die Infektion. Bei Hühnern und Puten werden die höchsten Erkrankungs- und Sterberaten beobachtet – teilweise bis zu 100 Prozent. Wasservögel erkranken seltener und oft weniger schwer, scheiden aber dennoch das Virus aus und können als Reservoir für Ansteckungen dienen.

Die Geflügelpest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche und wird daher staatlich bekämpft. Die Grundlage für Präventions- und für Bekämpfungsmaßnahmen ist die Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest.