Was bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zu beachten ist.

Die Kreisverwaltung Lippe bietet einen digitalen Meldeweg an und bittet alle Einrichtungen und Personen, die die einrichtungsbezogene Impfpflicht betrifft, diesen Meldeweg zu nutzen. Ab sofort steht auf der Informationsseite rund um die einrichtungsbezogene Impfpflicht unter www.kreis-lippe.de/einrichtungsbezogene-impfpflicht auch die Verlinkung auf den digitalen Meldeweg der Kreisverwaltung bereit.

Die Klarstellung zum digitalen Meldeweg ist dem Gesundheitsamt des Kreises Lippe deshalb so wichtig, da so die Angaben gut weiterverarbeitet werden können. Eine Fachsoftware ist getestet und soll für die Bearbeitung der Meldungen genutzt werden. In Planung ist auch ein Landesportal, darüber sind lippische Einrichtungen aus dem Gesundheitssektor per Brief informiert worden. Der Kreis Lippe bittet die Einrichtungen nachdrücklich, den Meldeweg über www.kreis-lippe.de/einrichtungsbezogene-impfpflicht zu gehen. Die Meldung muss ab 16. März erfolgen, ein Zeitraum bis zum 31. März ist als Frist eingeräumt.