Kreissportbund sucht die besten Aktivitäten und Maßnahmen in der Kinder- und Jugendarbeit der Sportvereine.

Kreis Lippe. Die Sportjugend im Kreissportbund Lippe vergibt – mit Unterstützung des Kreises Lippe – in diesem Jahr finanzielle Hilfen aus dem Kinder- und Jugendförderfond für besondere sportliche- und außersportliche Kinder- und Jugendarbeit im Verein.

Gefördert werden gute Beispiele der sportlichen Kinder- und Jugendarbeit im Sportverein. Dieses können sowohl besondere, außergewöhnliche, innovative, kooperative oder zukunftsweisende Angebote, als auch bewährte Beispiele aus dem Vereinsalltag sein. Es können zwischen 500 und 1000 Euro beantragt werden. Ein Eigenanteil ist nicht zwingend erforderlich.

Antragsstellung
Es ist erwünscht, dass Vereine ihre erfolgreich laufende Kinder- und Jugendarbeit zum Gegenstand der Förderung machen. Dafür legt der Verein eine Beschreibung seiner Kinder- und Jugendarbeit vor (ein entsprechendes Antragsformular wird zur Verfügung gestellt).

Förderkriterien
Bewerben können sich Vereine, die Mitglied im KSB Lippe sind. Die Förderung kann sowohl für geplante als auch für im Antragsjahr erfolgreich durchgeführte Maßnahmen und Angebote eingesetzt werden. Die Förderung darf nur für das beworbene Projekt/Angebot eingesetzt werden. Um die Vielfalt der Vereinsjugendarbeit zu würdigen, soll es den Vereinen freigestellt sein, mit welchem Inhalt sie sich bewerben. Alle Maßnahmen, Projekte und Aktionen (geplant oder begonnen) müssen spätestens bis zum 31.12. des laufenden Jahres abgeschlossen werden.

Beispielkatalog:

  • Schulungen und Fortbildungen zu Themen der Kinder- und Jugendarbeit
  • Schaffung von Strukturen in der Vereinsjugend (Jugendvorstand, Jugendordnung, J-Teams, etc.)
  • Maßnahmen zur Nachwuchsgewinnung im jungen Ehrenamt
  • Sportfreizeiten und jugendorientierte Ausflüge
  • Bewegungsförderung in Kooperation mit Kitas und Schulen
  • Präventionsangebote (Doping, Alkohol, Sexualisierte Gewalt etc.)
  • Öffentlichkeitsarbeit und Vernetzung (Internetauftritte, Broschüren etc.)
  • Kreative Angebote während oder nach dem Corona-Lockdown
  • Innovative Maßnahmen zur Bindung junger Mitglieder (E-Sports, etc.)
  • Aktionstage (z.B. Sportabzeichen im Kinder- und Jugendbereich)
  • FSJ im Sport

Wie erfolgt der Nachweis?
Der Nachweis erfolgt durch eine kurze Dokumentation inkl. Übersicht der tatsächlich entstandenen Kosten (ein entsprechendes Antragsformular wird zur Verfügung gestellt). Dem Nachweis sind Bilder, Filme oder Presseberichte beizufügen. Rechnungen und Belege sind nicht erforderlich.