Ab heute gilt die Coronaschutzverordnung NRW.

Kreis Lippe. Seit heute gilt in Lippe die Coronaschutzverordnung NRW. Die erweiterten Schutzmaßnahmen, die aufgrund der kreisweiten Inzidenzwertüberschreitung von 200 eingeführt wurden, sind in der vergangenen Nacht ausgelaufen. Nur die Maskenpflicht wird in bestimmten Bereichen im Kreisgebiet bis zum 31. Januar verlängert. Die Straßen, Plätze und sonstige Bereiche sind auf der Kreiswebseite unter www.kreis-lippe.de/corona veröffentlicht.

Der Kreis Lippe wird aber in dieser Woche eine neue Allgemeinverfügung mit verbindlichen Regelungen für erweiterte Schutzmaßnahmen im Kreisgebiet sowie den lippischen Gemeinden und Städten bei Überschreitung von Inzidenzwerten mit dem Land NRW abstimmen.

Hintergrund: Im Dezember hatte der Kreis Lippe verschiedene Allgemeinverfügungen erlassen. Die Schutzmaßnahmen für das gesamte Kreisgebiet wurden in Kraft gesetzt, da die 7-Tages-Inzidenz deutlich über 200 lag. Darüber hinaus, gekoppelt an hohe 7-Tages-Inzidenzen über 350, sind auch für einzelne Gemeinden und Städte Schutzmaßnahmen angeordnet worden. Diese Schutzmaßnahmen und die Entwicklung der 7-Tages-Inzidenz wurde fortlaufend in den Blick genommen. Und zwar inklusive der Prognose der nachhaltigen Entwicklung in den kommenden Tagen. Bundes- und landesweit sowie in der Region OWL zeigen sich die Auswirkungen der reduzierten Testung über die Feiertage und dem Jahreswechsel. Aufgrund der Feiertage und der Schließung von Arztpraxen „zwischen den Jahren“ ist es erst ab dem 4. Januar wieder zu einem verstärkten Abstrichgeschehen über die Arztpraxen gekommen, die in Lippe geschätzt zwei Drittel bis drei Viertel der Abstriche vornehmen.

Im Laufe dieser Woche stiegen die Inzidenzwerte daher wieder an, bis auf eine kreisweite 7-Tages-Inzidenz von 182,2 am Samstag, 9. Januar. Die 200er-Marke ist nah, der tagesaktuelle Rücklauf von positiven Testergebnissen an das Gesundheitsamt lässt aber prognostizieren, dass weder am Sonntag noch zum Wochenstart die Marke überschritten wird.

Konkretisierungen zu möglichen erweiterten Schutzmaßnahmen für kreisfreie Städte und Kreise, die eine Inzidenz über 200 erreichen, sind in Düsseldorf in der Bearbeitung liegen der aber noch nicht vor. Die Kreisverwaltung hat aber weiterhin das Ziel, einen Regelungsrahmen zu erarbeiten, der für die lippische Bevölkerung klar aufzeigt, ab welchen Inzidenzwerten jeweils Regelungen in Kraft treten und wie lange diese befristet sind. Seit Montag, 11. Januar, 0 Uhr, gilt die aktualisierte Coronaschutzverordnung, in der die verschärften Regelungen auf Basis der Bund-Länder-Beschlüsse enthalten sind. Der Kreis Lippe wird hier die Angaben aus Düsseldorf abwarten und prüfen und dann statt einer Zwischenlösung den Fahrplan für den gesamten Januar aufstellen.

Welche Regelungen gelten jetzt?

Die vollständige Verordnung sowie Fragen und Antworten sind unter www.land.nrw/corona zu finden.
Die Regelungen gelten bis zum 31. Januar.

Ebenfalls ist die Allgemeinverfügung mit Anpassung der Regelungen für den Betrieb der Schulen des Kreisgebietes weiterhin in Kraft. Die Schutzmaßnahmen für den Bereich Schulen hat der Kreis Lippe in eine separate Allgemeinverfügung gefasst.