Stallpflicht bleibt weiterhin aufrecht erhalten.

Kreis Lippe. Bei einem Habicht, der im Außenbereich von Bad Salzuflen aufgefunden wurde, wurde die Geflügelpest (Influenza A Subtyp H 5) entdeckt. Im Kreis Lippe ist derzeit noch kein Hausgeflügelbestand von der Geflügelpest betroffen. Es zeigt sich jedoch, wie wichtig die Aufstallungspflicht für Geflügel auch im Kreis Lippe ist, um das Geflügel bestmöglich zu schützen.

Geflügelställe sollten nur mit Schutzkleidung (insbesondere Schuhwerk) betreten werden und jeder Kontakt der Tiere zu Wildvögeln sollte vermieden werden.

Nach Einschätzung des Friedrich-Löffler-Instituts ist das Risiko der Ausbreitung der Geflügelpest in Wasservogelpopulationen und der Einschleppung in Geflügelhaltungen und Vogelbestände immer noch hoch. Eine Aufhebung der Allgemeinverfügung zur Aufstallung von Geflügel ist daher nicht absehbar. Das zeigen auch die Geflügelpest-Ausbrüche in den vergangenen Tagen im den Kreisen Gütersloh, Minden-Lübbecke und Paderborn, bei denen auch viele Tiere getötet werden mussten. Außerdem wurden Wildvogelkadaver aus der Stadt Bielefeld und den Kreisen Herford und Minden-Lübbecke positiv auf die Seuche getestet.

Kreisveterinärin Ricarda Rottmann appelliert an die Tierhalter, sich an die Allgemeinverfügung zu halten: „Damit schützen sie ihr Geflügel vor der tödlichen Erkrankung, die im Falle des Ausbruchs nicht nur Konsequenzen für die betroffene Geflügelhaltung hätte, sondern auch zu scharfen Restriktionen der Geflügelhalter in ihrem Umfeld führen würde. Zudem müssten umfangreiche Untersuchungs- und Sperrmaßnahmen erfolgen, die einer zeitnahen Aufhebung der Aufstallungspflicht im Kreis Lippe entgegen stehen würden.“