Neue Corona-Schutzverordnung in Nordrhein-Westfalen.

Kreis Lippe. Am morgigen Freitag (27. Mai) tritt eine neue Corona-Schutzverordnung in Nordrhein-Westfalen in Kraft, die Gebote und Verhaltensregeln an den aktuellen Inzidenzwerten festmacht. Die Kultureinrichtungen und Denkmäler des Landesverbandes Lippe erhalten damit weitere Perspektiven für ihre kulturellen Angebote.

„Die neue, ab morgen gültige NRW-Corona-Schutzverordnung sieht weitere Lockerungen ab der Stufe 2 – das heißt ab einem dauerhaften Inzidenzwert zwischen 35 und 50 – vor. Wir gehen davon aus, dass die Stufe 2 ab Mitte kommender Woche für den Kreis Lippe Gültigkeit erhält, dann können wir z. B. mehr Besucherinnen und Besucher in unsere Museen begrüßen oder auch Führungen unter bestimmten Auflagen anbieten“, erläutert Verbandsvorsteher Jörg Düning-Gast. „Bis dahin – und somit vor allem für das kommende Wochenende – gelten noch die Vorgaben für Stufe 3, doch auch diese bieten schon deutlich mehr Raum für Kunst, Kultur und Freizeitaktivitäten.“

Für den Besuch des Lippischen Landesmuseums, des Weserrenaissance-Museums Schloss Brake, des Klingende Museums der Burg Sternberg sowie der Galerien in der Malerstadt Schwalenberg sind weiterhin Terminbuchungen vorab erforderlich. Es besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske, Abstandsregeln sind einzuhalten. Die Besucher müssen zudem ihre Kontaktdaten zur Rückverfolgung hinterlassen. Ein negativer, bestätigter Corona-Schnelltest ist in den Museen und Galerien nicht erforderlich.

Auch beim Hermannsdenkmal und bei den Externsteinen sowie in der Tourist-Info am Hermannsdenkmal und im Infozentrum Externsteine ist der Nachweis eines negativen Corona-Tests nicht mehr erforderlich. Für die Besteigung beider Denkmäler sowie für das Infozentrum Externsteine müssen vorab Termine gebucht werden. Zulässig pro Besteigung sind beliebig viele Personen aus max. zwei Haushalten; auch für Tourist-Info am Hermannsdenkmal und Infozentrum Externsteine gelten Begrenzungen bei der Anzahl der zugelassenen Personen. An allen Orten gelten die üblichen Hygienemaßnahmen (Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske, Abstandsregeln). Die Besucher müssen zudem ihre Kontaktdaten zur Rückverfolgung hinterlassen.

Die Kontaktrückverfolgung ist beim Landesverband Lippe nun denkbar simpel: Mit seinen Kultureinrichtungen wie auch mit seinen Verwaltungssitzen ist der Verband inzwischen bei „Darfichrein.de“ registriert, für die Denkmäler wird es ab nächster Woche umgesetzt. Besucherinnen und Besucher brauchen keine Anwendung auf ihrem Handy, sie müssen lediglich den QR-Code des Standorts scannen, um dann bequem ihre Kontaktdaten eingeben zu können: „Das neue Angebot Darfichrein.de, das u.a. vom KRZ mitentwickelt wurde und auch vom Kreis Lippe unterstützt und genutzt wird, hat uns überzeugt: Einfacher kann man seine Daten zur Rückverfolgung nicht hinterlassen, und für optimalen Datenschutz ist obendrein gesorgt“, freut sich Düning-Gast. Er dankt ausdrücklich den Städten Lemgo und Detmold, die mit dem Erwerb von Stadtlizenzen die Nutzung von Darfichrein.de einfach und kostenfrei ermöglichen: „Sie haben hier wichtige Vorarbeit geleistet.“

Foto: Landesverband Lippe