Broschüre klärt über Tücken im Minijob auf.

Als Folge der Coronakrise ist zwar die Zahl der Beschäftigten in Minijobs gesunken, dennoch gab es im September 2020 bundesweit etwa 6 Millionen geringfügig Beschäftigte. Viele finanzieren damit ihre Ausbildung, stocken ihren geringen Verdienst oder die Rente auf. Der größte Anteil der ausschließlich im Minijob Beschäftigten sind Frauen, die meist hauptberuflich die Verantwortung für Kinder oder Angehörige tragen. Dabei sind Minijobs aber nicht geeignet, um dauerhaft den Lebensunterhalt zu sichern oder die eigene Rente aufzubauen. Der Minijob wird für sie nicht selten zur Minijobfalle, denn viele arbeiten deutlich länger in diesen Verhältnissen und müssen erleben, wie ihre Qualifikation entwertet wird.

Wer im Minijob arbeitet, sollte seine Rechte kennen. Minijobs sind Arbeitsverhältnisse und wie alle Beschäftigten haben Minijobber Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn, sowie gleichen Lohn für vergleichbare Arbeit, Recht auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag, bezahlten Erholungsurlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und vieles mehr. Bei Verstößen gegen diese Rechte können Betroffene sich wehren.

„Alle Infos zum Minijob“ ist der Titel einer aktuell veröffentlichten Informationsbroschüre. Mit der Broschüre wollen die Gleichstellungsstellen in Lippe und das Beratungsbüro FAIR – Frauen und Arbeit in der Region über arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Fragen informieren und Wege aufzeigen, wie konkrete Ansprüche im Hinblick auf die geringfügige Beschäftigung durchgesetzt werden können.

Die Broschüre ist grundsätzlich kostenlos erhältlich. Die Broschüre kann hier sowie unter www.fair-lippe.de und auf den Internetseiten der jeweiligen Gleichstellungsstellen der lippischen Städte und Gemeinden heruntergeladen werden. Dort befinden sich auch die Informationen zur Abholung vor Ort oder ggf. Versand der Broschüre.