CDU-Ratsfraktion stellt gleich mehrere Anträge.

Die CDU Ratsfraktion hat gleich vier Anträge für die kommende Ratssitzung eingereicht. Dabei geht es um die Themen Mobilität und Personal, die Geschwindigkeitsbegrenzung in der Innenstadt, erweiterte Schankflächen für die Gastronomie und die Landesgartenschau.

Mobilität und Personal
Im Stellenplan 2022 sollen ein Freiraumplaner, ein Gärtnermeister, eine Projektleitung Mobilität, sowie Kräfte in der Verkehrsplanung Mobilität und im Fördermittelmanagement aufgenommen werden, damit die gesetzten Ziele im Bereich Verkehrsplanungs- und Mobilitätsmanagement auch erreicht werden können.
Zur Begründung gibt die Fraktion an, dass Detmold sich auf den Weg gemacht hat, um durch zahlreiche Maßnahmen die Nahmobilität zu verbessern.
Bis zum heutigen Zeitpunkt gäbe es nur einige Ergebnisse. Aufgrund des gestiegenen Bewusstseins für umweltfreundliche Mobilität und der daraus resultierenden vielfältigen Fördermöglichkeiten solle die Umsetzung von Infrastrukturmaßnahmen, insbesondere Radweg, forciert werden.

Die Ratsfraktion unterstütze ein gleichberechtigtes Miteinander aller Verkehrsteilnehmer und ist sich sicher, dass es für die Detmolder Bürgerinnen und Bürger ein Gewinn sei, den Fahrradverkehrsanteil von jetzt 13  auf 25 Prozent bis ins Jahr 2030 zu steigern. Um das Leitbild Mobilität umzusetzen, bedürfe es daher in den kommenden Jahren mehr Personal im technischen Bereich.

Geschwindigkeitsbegrenzung in der Innenstadt
Auf dem innerstädtischen Ring sei die Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, soweit noch nicht geschehen, anzuordnen. Hierbei geht es um die Wotanstraße, Behringsstraße, Leopoldstraße, Hornsche Straße, Willy-Brandt-Platz und Paulinenstraße. Die Verwaltung forciere das Konzept der Studie „Führung des Innenstadtrings im Einrichtungsverkehr“. Hierzu werde zeitnah die sogenannte Simulation in Auftrag gegeben.
Aktuell gebe der innerstädtische Ring unterschiedliche Höchstgeschwindigkeiten (30 km/h und 50 km/h) vor. Es besteht ein sogenannter Flickenteppich, und die Vorgaben seien nicht immer nachvollziehbar.
Mit der Begrenzung auf 30 km/h beabsichtigt die Ratsfraktion verständliche Vorgaben. Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens aller beteiligten Verkehrsteilnehmer (Bus, Pkw, LKW, Kleinkrafträder, Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende) sei es kaum möglich, die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h zu fahren.
Der innerstädtische Ring wird mit 64 Prozent von Kraftfahrzeugen, aber lediglich mit je 13 Prozent von Radfahrenden sowie Fußgängerinnen und Fußgängern genutzt. Der ÖPNV habe sogar nur einen Anteil von 10 Prozent (Stand 2017).
Um die Nahmobilität und die Aufenthaltsqualität innerhalb der Innenstadt zu verbessern und umweltverträglicher zu machen sei es geboten, diese Nutzung zugunsten von ÖPNV und Fuß- und Radwegen zu erhöhen.
Vermindert sich der Kfz-Verkehr, werde die Aufenthaltsqualität auch für die dortigen Anwohnerinnen und Anwohnern deutlich verbessert.

Schankflächen für die Gastronomie
Die CDU-Ratsfraktion beantragt eine Überarbeitung der Sondernutzungssatzung auf öffentlichen Verkehrsflächen bis zum 30. September 2022. Das Ziel müsse es sein, die jetzt aktuell zusätzlichen Schankflächen auf Dauer für die Gastronomie zur Verfügung zu stellen. Das gelte analog für Geschäfte mit Warenauslage. Das geschähe unter Beteiligung der Kaufleute, Gastronomen und Anwohner.
Gleichzeitig sollen den Gastronomen die jetzigen Außenflächen weiterhin zur Verfügung gestellt und die Gebühren bis zur neuen Satzung ausgesetzt werden, da die Hygiene- und Abstandsregeln noch keinen richtigen Normalbetrieb in der Gastronomie zuließen. Die Vermutung liegt nahe, dass sich dies im Jahr 2022 nicht großartig verändern werde. Die Ratsfraktion möchte hiermit die Gastronomen in dieser schwierigen Zeit weiter unterstützen, da sich die neuen Außenflächen, besonders von Restaurants, die nicht in der Fußgängerzone lägen, bewährt hätten.
Bei einer dauerhaften Nutzung zusätzlicher Flächen müssten allerdings diverse Punkte wie ausreichende Abstände zu Verkehrseinrichtungen, Feuerwehrzufahrten, etc. gewährleistet sein. Ferner müsse für die Fußgängerinnen und
Fußgänger ein barrierefreies Durchkommen immer möglich sein.

Landesgartenschau
Die CDU-Ratsfraktion beantragt, die erforderlichen Haushaltsmittel für eine Machbarkeitsstudie Landesgartenschau in die Änderungsliste Haushalt 2022 einzustellen. Vorbehaltlich, dass die am 8. Dezember im Stadtentwicklungsausschuss angekündigte Potentialanalyse geeignete Flächen aufzeigt. Im vergangenen Jahr erfolgten politischen Beratungen zur Prüfung von Potentialen für eine Landesgartenschau. Die Verwaltung hat eine Studie zur Findung geeigneter Flächen erarbeitet. Da dem Thema „Klima“ in der Stadtentwicklung dauerhaft eine höhere Priorität einzuräumen sei, müsse das Tempo bei der Umsetzung von Klimaschutz-Maßnahmen erhöht werden. Die aktuellen Debatten, sowie die Erreichung der EU-Klimaziele 2030, verdeutlichten diese
Priorisierung. Auch die aktuellen Hochwasser- und Starkregenkatastrophen zeigten hier einen
akuten Handlungsbedarf auf.
Gartenschauen seien keine „Blümchenschauen“, sondern ein Investitionsprogramm und Entwicklungsmotor einer strategischen Stadtentwicklung in Richtung attraktiver Grünräume für den Klimaschutz und zur Sicherung der Artenvielfalt durch geeignete Maßnahmen zur Milderung von Schäden durch Starkregen und Hochwasser.