Digitalisierung von Verwaltungsangeboten auf einem guten Weg.

Kreis Lippe. Das Online-Zugangs-Gesetz sieht bis Ende 2022 ein gebündeltes Dienstleistungsangebot vor, das sowohl Bürgern als auch Unternehmen viele Behördenkontakte vereinfachen und auf digitalem Weg ermöglichen soll. Die hierzu eingerichtete Facharbeitsgruppe mit den Verantwortlichen vom Kommunalen Rechenzentrum Minden-Ravensberg/Lippe (krz), den Wirtschaftsförderungen der Kreise Lippe, Herford und Minden-Lübbecke mit ihren jeweiligen Kommunen sowie dem Institut für Verwaltungsmanagement, Mittelstandsforschung und Zukunftsplanung (IVM²) liegen hinsichtlich der gesetzlichen Anforderungen sehr gut im Zeitplan.

Ziel ist es, dass alle Dienste von Bund, Land, Fachverfahren oder Eigenentwicklungen auf einer speziell für Unternehmen zugeschnittenen Plattform im Portalverbund gebündelt bereitgestellt und abrufbar sein werden.

„Glücklicherweise können wir auf übergreifende Facharbeitsgruppen, technische Expertise und Zusammenarbeitsplattformen in unserer Verbandsgemeinschaft zurückgreifen. Aufgrund dieser sehr guten Zusammenarbeit mit allen Akteuren gelingt uns vielleicht schon relativ zeitnah die Umsetzung eines ersten ausgewählten digitalen Dienstleistungsangebotes für die hiesige Wirtschaft“, freut sich Torsten Fisahn vom Kommunalen Rechenzentrum Minden-Ravensberg/Lippe.

Dabei stehen vor allem ein bedarfsorientiertes Angebot und Anwenderfreundlichkeit durch eine eigenständige Bearbeitung individueller Anliegen im Vordergrund. Das digitale Angebot erspart Zeit und Aufwand. Neben diesem vereinfachten Zugang und der Übermittlung von vielen Unternehmensdienstleistungen (G2B) sollen die internen Prozesse in den Behörden ebenfalls an allen erforderlichen Stellen digital modernisiert werden.

„Die Umsetzung der Vorgaben nach dem OZG entspricht absolut der Philosophie des Projektes Digitaler Unternehmerservice Lippe aus dem Unternehmensansiedlungskonzept“, erklärt Natalie Hasse, Projektmanagerin und Mitarbeiterin der Kreiswirtschaftsförderung Lippe. „Gemeinsam mit allen Netzwerkpartnern, vor allem auch mit den lippischen Städten und Gemeinden, ebnen wir für unsere Unternehmerinnen und Unternehmer neue, transparente und unkomplizierte Wege.“

Das mit den Städten und Gemeinden gemeinsam entwickelte Strategiekonzept startete zunächst mit einer Vorabfilterung aller umzusetzenden Dienstleistungen in Gruppen. Die erste Gruppe wurde bereits auf Relevanz geprüft, ein weiteres Bündel befindet sich aktuell in der Prüfung. Die Ergebnisse werden in der nächsten Phase nach dem Prinzip der Übertragbarkeit beurteilt.

Am Ende verbleiben die Dienstleistungen, die aufgrund ihrer Beschaffenheit individuell an die technischen Anforderungen entsprechend umgesetzt werden können. Dies kann beispielsweise durch einen neu zu erstellenden Formularassistenten oder bestimmte angepasste Onlinedienste erfolgen.

Gibt es bereits technische Lösungen von Bund und Land (wie beispielsweise das Wirtschafts-Service-Portal.NRW), oder werden diese zeitnah bereitgestellt, fließen diese zur Vermeidung von doppelten Arbeitsvorgängen in die Umsetzung mit ein.