spitzensteuersatz

Der Grundfreibetrag, auf den man keine Steuern zahlen muss, steigt um 336 Euro von 9.408 auf 9.744 Euro. Die Grenze für den Spitzensteuersatz von 42 Prozent erhöht sich, wenn auch nur leicht, auf 57.919 Euro. Alleinerziehende profitieren von der neuen Regelung: Sie können höhere Unterhaltsleistungen bei den Steuern abziehen.