Strafsache gegen T (19) aus Detmold wegen Beihilfe zur besonders schweren Brandstiftung

Meldung vom 10. Juni 2025,
Allgemein
Die Strafkammer III des Landgerichts Detmold hat gegen den Angeklagten T
mit Urteil vom 15.08.2024 (23 KLs 10/24) wegen Beihilfe zur besonders
schweren Brandstiftung in Tateinheit mit Beihilfe zur gefährlichen
Körperverletzung unter Einbeziehung ihres Urteils vom 10.05.2024 eine
Einheitsjugendstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verhängt (Fall
„Brand Lage Iltisweg“). Hinsichtlich des Hauptangeklagten M (Freiheitsstrafe
von 6 Jahren) ist das Urteil rechtskräftig geworden. Auf die vom Angeklagten
T gegen die Verurteilung eingelegte Revision hat der Bundesgerichtshof (4
StR 73/25) das Urteil mit Beschluss vom 12.03.2025 hinsichtlich des
Strafausspruchs aufgehoben und hat die Sache insoweit zur erneuten
Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht Detmold
zurückverwiesen.
Der BGH bemängelt, dass die III. Strafkammer die einbezogene Verurteilung
vom 10.05.2024 (23 KLs 8/24) bei der Bildung einer neuen
Einheitsjugendstrafe für T von 3 Jahren und 6 Monaten keiner hinreichenden
erneuten Würdigung unterzogen habe.
Die Auffangstrafkammer wird diese Würdigung – ohne erneute
Beweisaufnahme – nun vorzunehmen haben und wird (nur) über das
Strafmaß für T neu zu entscheiden haben.
Landgericht Detmold, Montag, den 16.06.2025, 09:00 Uhr (Strafkammer III)
Quelle: Landgericht Detmold
Foto: Detmold Plus