Strafsache gegen S (41) aus Steinheim wegen versuchten Mordes u.a.
Meldung vom 13. Mai 2026,
Allgemein
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, in dem Zeitraum von
September 2023 bis Dezember 2025 sieben „Brandanschläge“ – davon
zweimal Versuch – auf den Zeugen T bzw. dessen Eigentum in Barntrup verübt
zu haben:
− Im September 2023 habe sich der Angeklagte zweimal zum Anwesen des Zeugen T
begeben und habe dort versucht, mittels Benzins eine Spur zu dessen geparktem Auto
zu legen, diese zu entzünden und auf diese Weise das Auto in Brand zu setzen. Bevor
die Flammen auf das Fahrzeug hätten übergreifen können, sei die entzündete
Benzinspur jedoch erloschen.
− Bei einer weiteren Gelegenheit im September 2023 sei es dem Angeklagten dann
gelungen, mittels eines brennbaren Lösungsmittels den Pkw Audi Q8 des Zeugen T
zu entzünden. Wie vom Angeklagten beabsichtigt, hätten die Flammen auf das
Fahrzeug übergegriffen und dieses beschädigt. Der Schaden habe sich auf rd.
EUR 50.000,00 belaufen.
− Im Dezember 2023 habe der Angeklagte an den vorderen Reifen des auf dem
Anwesen des Zeugen T abgestellten Pkws eine Pappe gelegt und diese entzündet,
wodurch sich auch der Pkw des Zeugen entzündet habe und eigenständig
weitergebrannt sei. Die Flammen hätten auf den Carport des Zeugen T übergegriffen
und diesen vollständig zerstört. Durch die Hitzentwicklung seien auch Fenster und
Dachpfannen des Wohnhauses des Zeugen T beschädigt worden. Es sei ein Schaden
i.H.v. rd. EUR 15.000,00 eingetreten.
− Am 25.12.2024 um kurz vor 02:00 Uhr habe sich der Angeklagte erneut zum
Grundstück des Zeugen T begeben, wo er einen unmittelbar an die Wand des
Wohnhauses angrenzenden Schuppen mit Kaminholzvorräten in Brand gesetzt habe.
Binnen kürzester Zeit habe der Schuppen in Flammen gestanden und das Feuer habe
auf den Dachstuhl des Wohnhauses, in dem zu diesem Zeitpunkt zwei Familien
geschlafen hätten – übergriffen. Alle Personen hätten sich zwar vor dem Feuer retten
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können, durch den Brand sei aber ein Sachschaden von mindestens EUR 300.000,00
entstanden.
− Im September 2025 habe sich der Angeklagte wiederum zu dem Grundstück des
Zeugen T begeben und habe dort ein nicht näher bestimmbares Sprengmittel gezielt
auf den Carport des Zeugen geworfen. Das Sprengmittel sei explodiert und habe ein
Loch in das Dach des Carports gerissen. Aufgrund von herabfallenden Dachziegeln
sei eine Scheibe am Pkw des Zeugen T zersplittert. Der Schaden habe bei mindestens
EUR 3.000,00 gelegen.
− Anfang Dezember 2025 habe sich der Angeklagte erneut zu dem Grundstück des
Zeugen T begeben und habe drei entzündete Fackeln darauf geworfen, wodurch an
einem Zaun ein Schaden i.H.v. ca. EUR 300,00 entstanden sei.
− Nachdem schließlich die Identität des Angeklagten habe ermittelt werden können,
seien bei einer Hausdurchsuchung bei ihm in Steinheim verschiedene Sprengmittel
aufgefunden worden, die er unerlaubt besessen habe.
Landgericht Detmold, Mittwoch, den 21.05.2026, 09:00 Uhr (Strafkammer I)
Quelle & Foto: Landgericht Detmold












