Der Angeklagte soll mit seinem Handwerksunternehmen als Auftragnehmer
(Lieferung und Einbau von Fenstern) an dem Neubau des Kindergartens
beteiligt gewesen sein. Da er die vom Auftraggeber für die Beschaffung der

beauftragten Fenster gezahlten Vorschüsse jedoch anderweitig für sich
verwendet habe, habe er eine Bauverzögerung herbeiführen wollen, um Zeit
zu gewinnen. So habe der Angeklagte am 04.04. und 08.04.2024 jeweils
nachts Molotow-Cocktails gegen die Gebäudefassade geworfen, um den
Rohbau in Brand zu setzen. Aufgrund der feuchten Witterung sei dies jedoch
nicht gelungen, so dass in beiden Fällen lediglich leichter Sachschaden an der
Fassade entstanden sei.

In der Nacht des 11.04.2024 soll der Angeklagte das Obergeschoss der
Baustelle des Kindegartens betreten haben und gegen 01:30 Uhr OSB-Platten
mit Benzin in Brand gesetzt haben. Die Flammen hätten schnell auf weite Teile
des Obergeschosses übergegriffen, welches sich nach kurzer Zeit in
Vollbrand befunden habe. Der Angeklagte habe auch gewusst, dass im
Obergeschoss vier Propangasflaschen gelagert gewesen sein, die bei einem
Brand hätten explodieren und damit eine erhebliche Gefahr für Personen in
der Nachbarschaft und für die Einsatzkräfte der Feuerwehr hätten darstellten
können.

Landgericht Detmold, Freitag, den 23.05.2025, 09:00 Uhr (Strafkammer I)

Quelle: Landgeicht Detmold

Foto: Detmold Plus