Strafsache gegen S (31) aus Lemgo wegen Totschlags u.a.
Meldung vom 3. November 2025,
Allgemein
Die Strafkammer I des Landgerichts Detmold hat den Angeklagten mit Urteil
vom 21.11.2024 (21 Ks 2/24) wegen Totschlags in Tateinheit mit gefährlichem
Eingriff in den Straßenverkehr zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren
verurteilt, hat ihm die Fahrerlaubnis entzogen, hat seinen Führerschein
eingezogen und hat eine Sperrfrist für die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis
angeordnet. Auf die vom Angeklagten gegen die Verurteilung eingelegte
Revision hat der Bundesgerichtshof (4 StR 179/25) das Urteil mit Beschluss
vom 02.07.2025 hinsichtlich des Strafausspruchs aufgehoben und hat die
Sache insoweit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das
Landgericht Detmold zurückverwiesen.
Der BGH bemängelt, dass die Strafkammer I den Umstand, dass der
Angeklagte infolge der Verurteilung seinen Status als Berufssoldat verlieren
wird, bei der Strafzumessung nicht berücksichtigt habe.
Die Auffangstrafkammer wird diese Würdigung – ohne erneute
Beweisaufnahme – nun vorzunehmen haben und wird (nur) über das
Strafmaß neu zu entscheiden haben.
Landgericht Detmold, 05.11.2025, 09:00 Uhr (Strafkammer IV als Auffangstrafkammer)
Quelle: Landgericht Detmold
Foto: Detmold Plus




















