Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, er habe im April 2024 von
seiner Wohnanaschrift in Barntrup aus seine Vermieterin, die Zeugin M,
angerufen und von ihr Geld für Essen und für ein Rezept verlangt. Wenn er
das Geld nicht bekomme, werde er die ganze Wohnung „auseinandernehmen“.
Kurz nach diesem Telefonat habe der Angeklagte dem Lebensgefährten der
Zeugin W, dem Zeugen T, von dem er zuvor ebenfalls Geld verlangt habe, und
der die Äußerung gegenüber der Zeugin W gekannt habe, eine SMS, in der er
mitgeteilt habe „Sie haben eine Gasheizung. Das macht BOOM“. Statt auf die
Geldforderungen einzugehen hätten die Zeugen die Polizei gerufen. Als diese
an der Wohnanschrift des Angeklagten angekommen seien, habe dieser sich
in der Wohnung verschanzt und habe geäußert „wenn ihr hier reinkommt, wird
es blutig für euch. Ich habe ein Messer dabei und werde es euch schon
zeigen“. Gegenüber seiner Schwester, der Zeugin S, habe er geäußert, dass
jeder, der in die Wohnung komme, sterben werde. Dann gäbe es ein Blutbad.
Hinzugerufenen Kräfte der Spezialeinheit sei es dann gelungen, sich Zutritt zu
der Wohnung des Angeklagten zu verschaffen und diesen festzunehmen. Zwei
Messer, mit denen der Angeklagte in Richtung der Polizeibeamten geworfen
habe, hätten diese verfehlt. Seiner Festnahme habe der Angeklagte sich
gewaltsam zu entziehen versucht und habe den Polizeibeamten gedroht „Ich
bringe euch später alle um. Man sieht sich immer zweimal, ihr Hurensöhne.“
Eine Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus
oder einer Entziehungsanstalt steht im Raum.

Landgericht Detmold, Mittwoch, den 22.04.2026, 09:00 Uhr (Strafkammer III)

Quelle: Landgericht Detmold

Foto: Detmold Plus