Strafsache gegen Ö (20) aus Bad Salzuflen wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
Meldung vom 10. September 2026,
Allgemein
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, er habe im Januar 2026 in
der Mittelkonsole seines Fahrzeuges der Marke Mercedes 26,9g netto Kokain
in fertigen Verkaufseinheiten (KVTs) verpackt, EUR 750,00 Bargeld als sog.
„Dealgeld“ aus vorherigen gewinnbringenden Weiterverkäufen sowie ein
Reizgassprühgerät mit sich geführt.
Bei der Durchsuchung des Zimmers des Beschuldigten seien
in einer Winterjacke in der Innentasche zwei Beutel mit Kokain, in einer
weiteren Jacke in der Außentasche eine kleine Bubble mit Kokain – insgesamt
99,33g Kokain – sowie auf dem Schreibtisch Bargeld in Höhe von EUR 910,00
in szenetypischer Stückelung aufgefunden worden. Das Kokain sei zum
gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmt, wodurch sich der Angeklagte eine
Einnahmequelle von einigem Gewicht und einiger Dauer habe verschaffen
wollen. Zudem habe der Angeklagte unter dem Topper des Bettes in seinem
Zimmer ein Einhandmesser vorgehalten.
Landgericht Detmold, Donnerstag, den 17.09.2026, 09:00 Uhr (Strafkammer III)
Quelle: Landgericht Detmold










