Dem Angeklagten S wird vorgeworfen, er habe im Juli 2025 zusammen mit
zwei unbekannt gebliebenen Mittätern dem Zeugen K im Bereich der
Brunnenwiese in Detmold unter der Drohung, ihn umzubringen, dessen
Bauchtasche entrissen und habe dieser die Geldbörse mit 70 Euro Bargeld,
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den Schülerausweis, die Debitkarte des Zeugen, ein Satz Apple Airpods Pro,
den Schlüssel des Zeugen sowie eine E-Zigarette entnommen. Anschließend
sollen die drei den Zeugen gezwungen haben, mit ihnen zum Bahnhof zu
gehen. Dort habe der Angeklagte O auf sie gewartet und habe zu dem Zeugen
K gesagt, dass er ihm Geld schulde, da er – K – auf Grund einer von ihm
begangenen Körperverletzungshandlung dafür verantwortlich sei, dass einer
seiner – O’s – „Läufer“ keine Betäubungsmittel habe verkaufen können.
Sodann habe O unter Aufrechterhaltung der Drohkulisse durch die Drei das
Handy des Zeugen K herausverlangt. Als K sich geweigert habe, habe O mit
beiden Händen an den Hals des Zeugen gegriffen, habe für rd. 30 Sekunden
fest zugedrückt und habe dabei geäußert, dass er ihn „abstechen“ werde. Im
Zuge der weiteren Rangelei sei es dem Zeugen K dann jedoch gelungen, sich
aus der Umklammerung zu befreien und mit seinem Handy zu flüchten.
Dem Angeklagten S wird weiter vorgeworfen, zwischen ihm und der Zeugin L,
mit der er im August 2025 in der Georg-Weerth-Straße in Detmold unterwegs
gewesen sei, habe sich zunächst eine verbale Auseinandersetzung
entwickelt, in deren Verlauf er sie plötzlich und unvermittelt zu Boden
geworfen habe, sie an den Haaren gezogen und sie gewürgt habe.
Im Oktober 2025 schließlich habe der Angeklagte S gegenüber dem Zeugen
H im Bereich der Elisabethstraße in Detmold geäußert, dass dieser ein
„Hurensohn“, „Bastard“ und „blöder Penner“ sei. Zudem habe er angegeben,
dass er auf das Grab des Zeugen „pissen“ wolle.

Landgericht Detmold, Mittwoch, den 09.09.2026, 09:00 Uhr (Strafkammer III)

 

Quelle: Landgericht Detmold