Dem Angeklagten wird Folgendes zur Last gelegt:
In dem Zeitraum von Januar 2016 bis August 2020 habe der Angeklagte in 56
Fällen den Gewinn seines Einzelunternehmens rechtswidrig maximiert, indem
er mindestens 23 von ihm beschäftigten Arbeitnehmern einen höheren
Arbeitslohn auszahlt habe, als er im Rahmen der Beitragsnachweise
angegeben habe. Auf diese Weise habe der Angeklagte in dem genannten
Zeitraum insgesamt rd. EUR 970.000,00 an Sozialversicherungsbeiträgen
vorenthalten.
Für die Jahre 2016-2018 habe der Angeklagte bewusst wahrheitswidrig
falsche Umsatzsteuererklärungen mit zu niedrigen Umsätzen abgegeben.
Insgesamt habe er dadurch Umsatzsteuer i.H.v. rd. EUR 130.000,00 verkürzt.
Im März 2020 habe der Angeklagte bei der Bezirksregierung Detmold mit
wahrheitswidrigen Angaben einen Antrag auf Corona-Hilfen gestellt, aufgrund
dessen ihm zu Unrecht EUR 9.000,00 an Corona-Soforthilfen ausgezahlt
worden seien.
Im Oktober 2020 habe sich der Angeklagte des Betruges schuldig gemacht:
Er habe drei neue Mercedes-Sprinter bei unterschiedlichen Autohäusern
(Bielefeld, Solingen, Brilon) erworben und habe diese über eine
Finanzierungsgesellschaft zu rd. EUR 140.000,00 finanziert. Die geschädigte
Gesellschaft habe er über seine Zahlungsfähigkeit und -bereitschaft
getäuscht. Raten habe er – wie von Anfang an geplant – keine gezahlt. Im
November 2020 habe der Angeklagte die gleiche „Masche“ auch bzgl. eines
Porsche Panamera für EUR 149.000,00 ggü. derselben
Finanzierungsgesellschaft angewandt. Auch in diesem Fall habe er – wie von
Anfang an geplant – keine Rate gezahlt.

Donnerstag, den 21.08.2025, 09:00 Uhr (Wirtschaftsstrafkammer)
Fortsetzungstermine – jew. Do. 09:00 Uhr: 28.08.2025, 18.09.2025,
25.09.2025 und 02.10.2025

Quelle: Landgericht Detmold

Foto: Detmold Plus