Dem Angeklagten wird vorgeworfen, er sei ggü. seiner Ehefrau A, die sich von
ihm habe trennen wollen und die aus der gemeinsamen Wohnung in
Schlangen habe ausziehen wollen, im Oktober 2025 bei drei Gelegenheiten
übergriffig geworden:

− Der Angeklagte habe seine in einem getrennten Raum schlafende Ehefrau im Flur der
Wohnung abgefangen, habe sie in bewusst ehrverletzender Weise als „Schlampe“
bezeichnet und habe ihr gedroht, sie im Falle einer Trennung umzubringen. Weiter habe
er die Zeugin an deren Arm gefasst und sie ins Schlafzimmer gezerrt. Dort habe er ihr mit
der Faust gegen die linke Körperhälfte, insbesondere die linke Schulter und linke Hüfte
geschlagen.

− Zwei Tage später habe der Angeklagte seine Ehefrau gewaltsam am Betreten der
Wohnung gehindert, habe sie wiederum als „Schlampe“ bezeichnet und habe ihr
vorgeworfen, sie würde sich anderen Männern vergnügen.

− Rund zwei Wochen später habe der Angeklagte die Zeugin W. zunächst im Badezimmer
körperlich misshandelt, habe ihr mit einem Messer eine stark blutende Verletzung am
Unterarm zugefügt, habe sie dann an beiden Füßen ins Schlafzimmer gezogen und habe
sie dort schließlich zweimal vergewaltigt.

Landgericht Detmold, Donnerstag, den 16.04.2026, 09:00 Uhr (Strafkammer I)

Quelle: Landgericht Detmold

Foto: Detmold Plus