Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, als Teil einer Bande in dem
Zeitraum von Juni bis August 2023 in fünf Fällen an einer Betrugsmasche
mitgewirkt zu haben. Die Masche habe darin bestanden, dass bisher
unbekannte Mittäter an einer Geldanlage interessierte Geschädigte
kontaktiert und diese zu Geldübergaben oder Überweisungen überredet
hätten. Aufgabe des Angeklagten sei es gewesen, Gelder bei den
Geschädigten abzuholen, die er sodann abzüglich eines eigenen
Provisionsanteils zwischen 10 und 15% an die Hintermänner in
Kryptowährungen transferiert habe. Die vier Geschädigten im Alter zwischen
56 und 82 Jahren kämen aus Dornhan, Flensburg, Tengen und Detmold. Der
Schaden belaufe sich auf insgesamt rd. EUR 440.000,00.

Landgericht Detmold, Dienstag, den 09.09.2025, 10:00 Uhr (Strafkammer I)

Quelle: Landgericht Detmold

Foto: Detmold Plus