Den Angeklagten wird vorgeworfen, sie hätten sich im November 2022
gemeinsam zur Wohnung des Zeugen H. in der Parkstraße in
Horn-Bad Meinberg begaben und sich dort Zutritt verschafft. Der Angeklagte
K. habe dem Zeugen H sodann in den Rücken getreten, habe ihm mehrfach
mit einer mitgeführten Pistole in das Gesicht geschlagen und habe gedroht,
dass er ihm auch in das Gesicht schießen werde. Zudem habe die Angeklagte
B. dem Zeugen mit dem Tode gedroht, für den Fall, dass er sie bei der Polizei
anzeigen würde. Während der Angeklagte K. weiter mit der Pistole auf den
Zeugen eingeschlagen und diesen in Schach gehalten habe, habe die
Angeklagte B. die Wohnung des Zeugen nach stehlenswerten Gegenständen
durchsucht. Nachdem der Zeuge auf Nachfrage der B. angegeben habe, dass
er kein Bargeld besitze, habe der Angeklagte K. dem Zeugen mit der Faust in
die Rippen geschlagen. Als die Angeklagten keine stehlenswerten Güter
gefunden hätten, hätten sie die Wohnung wieder verlassen.

Freitag, den 07.02.2025, 09:00 Uhr (Strafkammer I)

Quelle & Foto: Landgericht Detmold