Die Staatsanwaltschaft wirft der Angeklagten Folgendes vor:

a) Nachdem die Angeklagte durch Beschluss des Amtsgerichts Detmold aus
Februar 2021 zur Nachlasspflegerin über den Nachlass des im November
2020 verstorbenen S bestellt worden sei, habe sie dem Nachlass
unberechtigterweise im Mai 2021 einen BMW X1 des Erblassers im Wert
von mehr als EUR 10.000,00 entnommen und habe diesen ihrer Tochter F
übergeben. Die Tochter habe das Fahrzeug als eigenes auf sich
zugelassen, habe es fortan für etwa ein Jahr genutzt und habe es im Mai
2022 für EUR 11.500,00 an den Zeugen M veräußert.

b) Die Angeklagte sei mit Beschluss des Amtsgerichts Detmold aus
Dezember 2021 zunächst zur vorläufigen Betreuerin der Betroffenen T
bestellt worden. Nachdem sachverständigenseits festgestellt worden sei,
dass T an einer mittelschweren Demenz erkrankt und sie durchgehend
geschäftsunfähig gewesen sei, habe das Amtsgericht Detmold die
Angeklagte mit Beschluss vom 04.04.2022 als Betreuerin der T mit
umfassendem Aufgabenkreis eingesetzt.

Nach dem Versterben der T am 12.04.2022 habe die Angeklagte unter
Vorlage entsprechender Unterlagen – darunter habe sich auch das
Testament vom 20.01.2022 befunden, mit dem T die Angeklagte als
Alleinerbin eingesetzt habe –, die Umschreibung der bei der Sparkasse
Paderborn-Detmold geführten Konten der T auf sich beantragt, obwohl ihr
zu diesem Zeitpunkt bereits bekannt gewesen sei, dass T bei
Erbeinsetzung der Angeklagten am 20.01.2022 geschäftsunfähig gewesen
sei. In der irrigen Annahme, die Angeklagte sei Erbin der Verstorbenen T
geworden, habe der Mitarbeiter der Sparkasse Paderborn-Detmold im Juli
2022 die Änderung der Kontoinhaberschaft bezüglich des Sparbuchs der
T veranlasst. Zum Zeitpunkt der Übertragung habe das Sparbuch ein
Guthaben in Höhe von EUR 211.051,01 ausgewiesen. Tatsächlich habe
das Guthaben aber dem wirklichen Erben, dem Zeugen J, zugestanden.

Landgericht Detmold, Dienstag, den 10.02.2026, 09:00 Uhr (Wirtschaftsstrafkammer)

Quelle: Landgericht Detmold

Foto: Detmold Plus