Am 03.11.2025 gegen 15:30 Uhr habe die Zeugin S ihren Einkauf im KIK-
Markt an der Anschrift Ernst-Hilker-Straße in Detmold beendet und sei gerade
in ihr Auto gestiegen, als der ihr unbekannte Angeklagte unvermittelt die
Beifahrertür geöffnet habe, sich zu ihr in den Wagen gesetzt habe und von ihr
unter Vorhalt eines Cuttermessers mit ausgefahrener Klinge Geld verlangt
habe. Da dem Angeklagten die EUR 125,00 Bargeld, die die Zeugin mit sich
geführt habe, nicht ausgereicht hätten, habe er verlangt, zu ihr nach Hause zu
fahren, um mehr Geld zu holen. Dies habe die Zeugin abgelehnt, da sie nicht
wisse, ob jemand zu Hause sei. Stattdessen habe der Angeklagte sie sodann
unter der Drohung, sie abzustechen, sollte sie seinen Anweisungen nicht
Folge leisten, dazu gezwungen, mit dem Auto über Diestelbruch, Fissenknick,
Bad Meinberg und Horn nach Veldrom in einen Feldweg zu fahren. Dort habe
der Angeklagte die Zeugin sodann gezwungen, sich vollständig zu entkleiden,
sich auf den Beifahrersitz mit zurückgeklappter Rückenlehne zu legen und
habe sie vergewaltigt. Danach habe er, während sich die Zeugin wieder
angekleidet habe, eine Zigarette geraucht und habe das Smartphone der
Zeugin herausverlangt. Anschließend habe er sich an das Steuer ihres
Wagens gesetzt, habe die Zeugin über Schlangen nach Horn gebracht, wo er
sie habe austeigen lassen und sei dann mit ihrem PKW davongefahren.
Am selben Tag etwa drei Stunden zuvor soll der Angeklagte versucht haben,
am Bahnhof in Detmold in gleicher Weise unter Vorhalt des Cuttermessers in
das Fahrzeug der ihm unbekannten Zeugin D einzudringen, was aber
misslungen sei, da die Zeugin geistesgegenwärtig die Türen von Innen
verriegelt habe.

Landgericht Detmold, Montag, den 04.05.2026, 10:00 Uhr (Strafkammer I)

 

Quelle & Foto: Landgericht Detmold