Den Angeklagten – vier Männern und einer Frau (T) – wird vorgeworfen, sich
zu einer Bande zusammengeschlossen zu haben, um ihren Lebensunterhalt
durch den Verkauf von Betäubungsmitteln zu bestreiten. Auf Basis eines
gemeinsamen Tatplans habe die Angeklagte T ab Juni 2025 in zehn Fällen
Kokain jeweils in einer Menge von mindestens 3kg aus den Niederlanden
erworben und habe die Betäubungsmittel an die weiteren Angeklagten
übergeben, wobei die Übergabe stets an dem von dem Angeklagten K
geführten „Kulturverein“ an der Anschrift Biesterbergweg in Lemgo erfolgt sei.
Von dort aus seien die Betäubungsmittel von den Angeklagten K, F, A und M
unmittelbar an eine Vielzahl vor Ort befindlicher Laufkundschaft oder an
andere Abnehmer weiterveräußert worden. Innerhalb der Bande seien die
Rollen wie folgt weiter verteilt gewesen: K sei der Kopf der Bande gewesen,
dem die vollständige Entscheidungsgewalt und Schlüsselhoheit über den
„Kulturverein“ oblegen habe. F sei sein Vertreter gewesen. A habe in
unmittelbarer Nähe zum Kulturverein gewohnt und habe als Bunkerhalter für
das Kokain fungiert. M habe die Räumlichkeiten angemietet und habe sie dem
„Kulturverein“ für den Verkauf der Betäubungsmittel zur Verfügung gestellt.
Zudem sei M für die Finanzen und insbesondere für die Geldwäsche zuständig
gewesen.

Im Rahmen einer Durchsuchung der „Bunkerwohnung“ des M seien 5,3 kg
Kokain, 2,7 kg Amphetamin, ca. 4.000 Ecstasy-Pillen, rd. 30kg Streckmittel,
zwei scharfe Schusswaffen, ca. 400 Patronen Munition sowie eine Machete
sichergestellt worden. Im Pkw der Angeklagten I sei Bargeld in Höhe von rd.
50.000,00 sichergestellt worden.

Die Staatsanwaltschaft geht von einer Einziehung von Wertersatz i.H.v.
EUR 2.025.000,00 aus.

Montag, den 06.07.2026, 09:00 Uhr (Strafkammer III)

Quelle: Landgericht Detmold