Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, zwischen ihm und dem
Geschädigten Ü sei es im August 2025 auf dem Gelände der HEM-Tankstelle
in der Herforder Straße in Bad Salzuflen zunächst zu einer verbalen
Auseinandersetzung gekommen. Auslöser seien Meinungsverschiedenheiten
darüber gewesen, wer als erster die Reifendruckprüfanlage benutzen durfte.
Im Verlauf der Auseinandersetzung habe der Angeklagte den Geschädigten
Ü kräftig nach hinten gestoßen, wodurch dieser das Gleichgewicht verloren
habe, gestürzt sei und ungebremst mit dem Kopf auf dem asphaltierten Boden
aufgeschlagen sei. Durch den Aufprall habe Ü ein schweres Schädel-Hirn-
Trauma mit einer Hirnblutung erlitten, an dessen Folge er rd. zwei Wochen
später im Krankenhaus verstorben sei.

Landgericht Detmold, Montag, den 07.09.2026, 09:00 Uhr (Strafkammer I)

 

Quelle: Landgericht Detmold