Strafsache gegen K (28) aus Bad Salzuflen wegen räuberischer Erpressung u.a.
Meldung vom 2. Juni 2025,
Allgemein
Dem Angeklagten wird vorgeworfen,
− er habe sich im Jahr 2024 in drei Fällen der schweren räuberischen Erpressung zum
Nachteil des Zeugen P schuldig gemacht, indem der diesen unter Androhung erheblicher
Gewalt mittels einer Machete gezwungen habe, in seiner Gegenwart bei drei Handy-
Läden in Detmold Mobilfunkverträge abzuschließen, um in den Besitz neuer Apple
iPhones 15 zu kommen, die der Angeklagte dem Zeugen P anschließend abgenommen
habe, um sie für sich zu behalten;
− er habe vom Zeugen P auf einer Fahrt nach Bielefeld im Pkw von dessen Mutter
EUR 1.000,00 für sich und den Zeugen H gefordert, da er andernfalls die Eltern des
Zeugen P töten werde; um seiner Forderung Nachdruck zu verleihen, habe er den Zeugen
P mehrfach mit der Faust in seine rechte Gesichtshälfte geschlagen;
− er habe den im Eigentum der Mutter des Zeugen P stehenden Pkw an sich genommen in
der Absicht, diesen für sich zu behalten; dass er darüber hinaus zum Führen des Pkw
nicht berechtigt gewesen sei, da er über keine Fahrerlaubnis verfügt habe, sei ihm dabei
bewusst gewesen;
− im Rahmen einer Wohnungsdurchsuchung bei ihm sei ein Schlagring aufgefunden
worden, zu dessen Besitz er nicht berechtigt gewesen sei;
− er habe unter missbräuchlicher Verwendung eines Kontos der Zeugin H sein Handy-
Prepaid-Konto in sechs Fällen mit einem Guthaben i.H.v. insgesamt EUR 130,00
aufgeladen und habe über deren Konto unberechtigt Lebens- und Genussmittel (Bier,
Cola, Zigaretten etc.) für sich im Wert von EUR 115,39 bestellt;
− er habe unter missbräuchlicher Verwendung des Namens der Zeugin H und unter
unberechtigter Benutzung ihrer Bankdaten Konten bei einem Online-Getränkedienst und
bei REWE Online angelegt, über die er Getränke und Lebensmittel für sich im Wert von
insgesamt EUR 497,77 bestellt habe;
− er habe unter missbräuchlicher Verwendung des Namens des Zeugen W und unter
unberechtigter Benutzung der Bankdaten seiner – des Angeklagten – Schwester, der
Zeugin K, ein Konto bei einem Online-Getränkedienst angelegt, über das er Getränke im
Gesamtwert von EUR 191,07 für sich bestellt habe
Landgericht Detmold, Dienstag, den 03.06.2025, 09:00 Uhr (Strafkammer I)
Quelle: Landgericht Detmold
Foto: Detmold Plus












