Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, er habe die ihm zuvor
unbekannte Zeugin L, mit der er über TikTok in Kontakt gekommen sei, im Juli
2025 dazu gebracht, sich an einem Abend mit ihm in Lage-Hardissen zu
treffen. Im Zuge eines Spaziergangs in einem nahegelegenen Waldstück
habe der Angeklagte die Zeugin dann sexuell genötigt und habe sie
gezwungen, ihn oral zu befriedigen.

Landgericht Detmold, Dienstag, den 11.11.2025, 09:00 Uhr (Strafkammer III)

Quelle: Landgericht Detmold

Foto: Detmold Plus