Dem Angeklagten wird vorgeworfen, er sei am späten Abend des 28.03.2024
mit seinem weißen Transporter des Typs VW T4 auf der Hamelner Straße in
Lemgo aus Unachtsamkeit (Beschäftigung mit seinem Handy) auf den vor ihm
mit dem Fahrrad fahrenden O (65) von hinten aufgefahren, wodurch es zu
einer heftigen Kollision gekommen sei. O habe infolge der Kollision ein
massives Polytrauma mit Hirnstammeinblutung erlitten und sei regungslos am
Boden liegen geblieben. Dem Angeklagten, der den Aufprall bemerkt habe,
sei klar gewesen, dass er umgehend Maßnahmen habe einleiten müssen, um
das Leben des schwer verletzten O retten zu können. Stattdessen habe sich
der Angeklagte unerlaubt vom Unfallort entfernt, um unerkannt zu bleiben. Der
Geschädigte sei wenige Minuten später seinen schweren Verletzungen
erlegen.
In rechtlicher Hinsicht wertet die Staatsanwaltschaft Detmold das Handeln des
Angeklagten (u.a.) als fahrlässige Körperverletzung mit Todesfolge sowie als
versuchten Mord (Mordmerkmal: Verdeckungsabsicht) durch Unterlassen.

Landgericht Detmold, Dienstag, den 04.03.2025, 09:00 Uhr (Strafkammer I)
Fortsetzungstermine: Mo., 17.03.2025 u. Do., 27.03.2025 – jew. 09:00 Uhr

 

Quelle & Foto: Landgericht Detmold