Strafsache gegen G (51) aus Dörentrup wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz u.a.
Meldung vom 13. August 2026,
Allgemein
Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten zur Last, er habe im Februar
2025, ohne im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis gewesen zu sein, einen
Pkw im Straßenverkehr geführt und sei im Besitz von 24 abgepackten Heroin-
„Bubbles“ à 1g und 10 Tabletten „Methaddict“ zum gewinnbringenden
Weiterverkauf gewesen. Im Rahmen einer bei dem Angeklagten
durchgeführten Wohnungsdurchsuchung seien weitere 124,67 g netto Heroin,
0,61 g Kokain, Verpackungsmaterial sowie eine Feinwaage aufgefunden
werden. Auch diese Betäubungsmittel seien zum gewinnbringenden
Weiterverkauf bestimmt gewesen. Um bei Angriffen von oder
Meinungsverschiedenheiten mit Kunden gewappnet zu sein, habe der
Angeklagte drei Taschen- bzw. Klappmesser in seiner Umhängetasche mit
sich geführt und habe ein weiteres Messer in seinem Zimmer griffbereit
gehabt.
Im Februar und März 2026 habe der Angeklagte, ohne im Besitz einer gültigen
Fahrerlaubnis gewesen zu sein, wiederum einen PKW, an dem er zuvor
gestohlene Kennzeichen angebracht habe, im Straßenverkehr geführt. In
einem Fall habe er dabei unter dem Einfluss vom Kokain, EDDP und Morphin
gestanden.
Landgericht Detmold, Donnerstag, den 20.08.2026, 09:00 Uhr (Strafkammer I)
Quelle & Foto: Landgericht Detmold










