Strafsache gegen G (28). zZt. o.f.W. in Deutschland wegen schwerer Brandstiftung u.a.
Meldung vom 2. Oktober 2026,
Allgemein
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, er habe zusammen mit der
gesondert abgeurteilten R – seiner damaligen Lebensgefährtin – und deren
Bruder N aus Verärgerung über den Vermieter der von ihnen bewohnten
Wohnung im Dachgeschoss des Objekts Gerichtsstraße 12 in Lage
beschlossen, die Wohnung bzw. das Gebäude in Brand zu setzen und
Zahlungen von den Hausratversicherungen der R und deren gesondert
abgeurteilter Mutter K zu erhalten.
In Umsetzung dieses Tatplans hätten der Angeklagte und die gesondert
Abgeurteilten R und N zunächst bestimmte Gegenstände aus der Wohnung
in eine bereits neu angemietete Wohnung in Lage in Sicherheit gebracht und
hätten dann in der Nacht auf den 06.09.2025 mittels von dem Angeklagten
mitgeführten Brandbeschleunigers Feuer im Treppenhaus des Gebäudes
gelegt. Dieses habe binnen kurzer Zeit den kompletten Dachstuhl und das
erste Obergeschoss erfasst, bevor der Brand von der Feuerwehr habe
gelöscht werden können.
Dem gemeinsamen Tatplan entsprechend habe die gesondert Abgeurteilte R
im Nachgang ggü. der Hausratversicherung angebliche Unterbringungskosten
i.H.v. EUR 32.843,11 geltend gemacht, worauf die Versicherung
EUR 10.000,00 an sie ausgezahlt habe. Die gesondert Abgeurteilte K habe
ihrerseits bei ihrer Hausratversicherung vermeintliche Unterbringungskosten
i.H.v. EUR 40.000,00 geltend gemacht, auf die EUR 10.000,00 an sie
ausgezahlt worden seien.
Durch Urteil vom 04.05.2026 hat die 3. Große Strafkammer des Landgerichts
Detmold in dem Verfahren 23 KLs 4/26 die Angeklagte R wegen besonders
schwerer Brandstiftung sowie Betruges zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4
J. verurteilt, den Angeklagten N wegen besonders schwerer Brandstiftung
sowie Betruges – rechtskräftig – zu einer Einheitsjugendstrafe von 3 J. 6 Mon.
und die Angeklagte K wegen Betruges – rechtskräftig – zu einer Freiheitsstrafe
von 1 J. 4 Mon..
Der hiesige Angeklagte war seinerzeit flüchtig, weshalb nun gegen ihn
gesondert zu verhandelt ist.
Landgericht Detmold, Dienstag, den 06.10.2026, 09:00 Uhr (Strafkammer III)
Quelle & Foto: Landgericht Detmold










