Dem Angeklagten wird vorgeworfen, er habe sich im Januar 2025 ggü. den
wegen einer vorangegangenen Sachbeschädigungsanzeige in die
Quellenstraße in Detmold herbeigerufenen vier Polizeibeamten aggressiv
verhalten und habe diese angeschrien. Trotz mehrfacher Aufforderung, sich
zu beruhigen, den Sicherheitsabstand zu den Polizeibeamten einzuhalten und
das Haus zu verlassen, sei der Angeklagte der Aufforderung nicht
nachgekommen. Der anschließenden Anlegung von Handfesseln durch die
Polizeibeamten habe sich der Angeklagte durch gewaltsamen Widerstand zu
entziehen versucht.
Bei einer weiteren Gelegenheit im Juni 2026, als der Angeklagte zwecks
Prüfung einer Zwangseinweisung in ein psychiatrisches Krankenhaus auf die
Polizeiwache habe verbracht werden sollen, habe er sich wiederum
gewaltsam dieser Maßnahme widersetzt.
Die an sich in die amtsgerichtliche Zuständigkeit fallende Strafsache wird vor
der großen Strafkammer verhandelt, da eine Unterbringung des Angeklagten
in einem psychiatrischen Krankenhaus im Raum steht.

Landgericht Detmold, Montag, den 14.09.2026, 09:00 Uhr (Strafkammer I)

 

Quelle: Landgericht Detmold