Strafsache gegen G (27) aus Detmold wegen bewaffneten Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
Meldung vom 26. Oktober 2025,
Allgemein
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, sich an einem nicht näher
bestimmbaren Zeitpunkt vor August 2024 mit dem gesondert Verfolgten L
entschlossen zu haben, sich durch den Verkauf von Betäubungsmitteln im
sog. „Gorki Park“ in Detmold eine Einnahmequelle von einiger Dauer und
einigem Umfang zu verschaffen.
Am 21. August 2024 habe der Angeklagte sich gegen 15 Uhr mit dem L in der
Potsdamer Straße in Detmold getroffen, um gemeinsam nach den dort
versteckten Betäubungsmitteln zu sehen. Dort seien in einem Gebüsch 48
„Bubbles“ Kokain mit einem Gesamtgewicht von 6,8 Gramm netto sowie
weitere 30 „Bubbles“ Kokain mit einem Gewicht von 4,2 Gramm netto zum
gewinnbringenden Weiterverkauf von ihnen versteckt gewesen.
Zur Absicherung der Betäubungsmittel bei Meinungsverschiedenheiten mit
Kunden oder Zulieferern sollen sie in dem Gebüsch zudem griffbereit in einem
„Einmachglas“ eine Schusswaffe mit passender Munition versteckt haben.
Landgericht Detmold, Freitag, den 31. Oktober 2025, 09:00 Uhr (Strafkammer I)
Quelle: Landgericht Detmold
Foto: Detmold Plus












