Strafsache gegen E (47) aus Lemgo wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
Meldung vom 5. Mai 2025,
Allgemein
Die Staatsanwaltschaft wirf dem Angeklagten vor, er habe in dem Zeitraum
03/2023 bis 11/2024 von seiner Wohnung in Lemgo aus gewerbsmäßig
Kokain an verschiedene Abnehmer verkauft. Einem gemeinsamen Tatplan
entsprechend soll der gesondert Verfolgte V das Kokain bei unbekannt
gebliebenen Zulieferern besorgt und es sodann zur Wohnanschrift des
Angeklagten in Lemgo verbracht haben. Dort sei das Kokain durch den
Angeklagten gelagert und bewacht und – sofern erforderlich – vor dem
Weiterverkauf gestreckt und portioniert worden. Der Angeklagte sei
grundsätzlich frei im Verkauf gewesen und habe den Erlös, der einen
bestimmten Betrag überstiegen habe, für sich behalten dürfen. Das übrige
Geld habe er an den gesondert Verfolgten V herausgegeben. Auf dieser Basis
soll es in zehn Fällen zu Lieferungen an den Angeklagten von insgesamt rd.
400g Kokain gekommen sein.
Im Rahmen einer gerichtlich angeordneten Wohnungsdurchsuchung bei dem
Angeklagten im November 2024 sollen insgesamt 188,01 g Kokain sowie
15,468 g Heroin, 70 Tabletten Pregabalin, Streckmittel, Verpackungsmaterial,
eine Feinwaage sowie EUR 3.533,00 „Dealgeld“ aufgefunden und
sichergestellt worden sein. Zudem sei der Angeklagte im Besitz einer
geladenen Schreckschusswaffe und mehrerer Messer gewesen, um auf diese
bei Angriffen oder im Fall von Meinungsverschiedenheiten mit Kunden
zurückgreifen zu können.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte und der
gesondert Verfolgte V durch die ihnen zur Last gelegten Tagen jedenfalls
einen Betrag in Höhe von EUR 13.432.50 erlangt haben, der der Einziehung
unterliege.
Landgericht Detmold, Freitag, den 09.05.2025, 09:00 Uhr (Strafkammer I)
Quelle: Landgericht Detmold
Foto: Detmold Plus










