Der Angeklagten wird vorgeworfen, sie habe sich im November 2022
gemeinsam mit dem gesondert Verfolgten K zur Wohnung des Zeugen H in
der Parkstraße in Horn-Bad Meinberg begeben und habe sich dort Zutritt
verschafft. Der gesondert Verfolgte K habe dem Zeugen H sodann in den
Rücken getreten, habe ihm mehrfach mit einer mitgeführten Pistole in das
Gesicht geschlagen und habe gedroht, dass er ihm auch in das Gesicht
schießen werde. Die Angeklagte habe dem Zeugen mit dem Tode gedroht, für
den Fall, dass er sie bei der Polizei anzeigen würde. Während der gesondert
Verfolgte K weiter mit der Pistole auf den Zeugen eingeschlagen und diesen
in Schach gehalten habe, habe die Angeklagte die Wohnung des Zeugen
nach stehlenswerten Gegenständen durchsucht. Nachdem der Zeuge auf
Nachfrage der Angeklagten angegeben habe, dass er kein Bargeld besitze,
habe der gesondert Verfolgte K dem Zeugen mit der Faust in die Rippen
geschlagen. Als der gesondert Verfolgte K und die Angeklagte keine
stehlenswerten Güter gefunden hätten, hätten sie die Wohnung wieder
verlassen.

Landgericht Detmold, Montag, den 14.07.2025, 09:00 Uhr (Strafkammer I)

Quelle: Landgericht Detmold

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