Strafsache gegen B (39), A (62), Z (47) und E (38) jeweils aus Detmold wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz
Meldung vom 4. November 2025,
Allgemein
Dem Angeklagten B wird vorgeworfen, er habe zu einem nicht näher
bestimmbaren Zeitpunkt in nicht rechtsverjährter Zeit ab Oktober 2024
in Detmold in zehn Fällen unerlaubt Betäubungsmittel (Kokain und Heroin)
in nicht geringer Menge gelagert, um damit gewerbsmäßig Handel zu treiben.
Zur Erweiterung seiner Geschäfte habe sich der Angeklagte B in der Folge mit
den weiteren Angeklagten A, Z und E zu einer Gruppierung
zusammengeschlossen, um im sog. „Gorki Park“ am Lustgarten hinter dem
Landestheater in Detmold gewerbsmäßig Betäubungsmittel und Cannabis
sowie verschreibungspflichtigen Medikamenten an verschiedene Abnehmer
zu verkaufen.
In der Zeitraum März/April 2025 habe die Gruppierung an zumindest sechs
unterschiedlichen Tagen an verschiedene Abnehmer eine nicht näher
bestimmbare Menge an Betäubungsmitteln veräußert.
Bei Durchsuchungen der Wohnungen der vier Angeklagten im Mai 2025 seien
insgesamt rd. 90g Heroin, rd. 187g Kokain, rd. 183g Cannabis/Haschisch
sowie diverse verschreibungspflichtige Medikamente wie Tilidin, Pregabalin,
Bupensan, Buprenorphin und Diazepam aufgefunden worden. In der
Wohnung des A sei unter dem Esszimmertisch zudem eine schussbereite und
geladene Schusswaffe für Gummi- oder Stahlgeschosse mit angebautem
Laserpointer griffbereit gewesen, um bei Angriffen von oder
Meinungsverschiedenheiten mit Kunden gewappnet zu sein. In der Wohnung
des Angeklagten B sei eine ungeladenen „PTB-Waffe“ aufgefunden worden.
Schließlich sei auch Dealgeld i.H.v. insgesamt EUR 4.805,00 sichergestellt
worden.
Quelle: Landgericht Detmold
Foto: Detmold Plus




















