Strafsache gegen B (25) aus Detmold wegen Vergewaltigung u.a.
Meldung vom 15. Juni 2026,
Allgemein
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten Folgendes vor:
Der Angeklagte habe die Zeugin L im August 2023 zunächst dazu gebracht,
ihm ein Video zu schicken, auf dem sie mit entblößten Brüsten zu sehen sei.
Anschließend habe er der Zeugin gedroht, dieses Video zu veröffentlichen,
sollte sie die von ihm geforderten sexuellen Handlung nicht an ihm
vornehmen. Unter dem Eindruck dieser Drohung habe sich die Zeugin auf ein
Treffen mit dem Angeklagten eingelassen und habe ihn oral befriedigt.
Im Juni 2024 habe der Angeklagte mit der Zeugin M über TikTok, WhatsApp
und per SMS kommuniziert und habe ihr EUR 5.000,00 für
Geschlechtsverkehr mit ihm angeboten. Nachdem die Zeugin darauf nicht
eingegangen sei, habe er ihr u.a. gedroht „Ficken oder Stress was dir lieber
ist“. Die Zeugin sei jedoch nicht auf die Drohungen eingegangen, sondern
habe sich stattdessen an die Polizei gewendet.
In dem Zeitraum von Nov. 2022 bis Feb. 2023 habe der Angeklagte das
gleiche kinderpornographische Foto insgesamt achtmal an drei verschiedene
Adressaten per WhatsApp geschickt.
Anlässlich einer bei dem Angeklagten durchgeführten
Wohnungsdurchsuchung seien auf seinem Mobiltelefon und seinem PC sechs
kinderpornographische Bilddateien, zwei jugendpornographische Bilddateien
sowie eine jugendpornographische Videodatei aufgefunden worden.
Landgericht Detmold, Freitag, den 19.06.2026, 09:00 Uhr (Strafkammer I)
Quelle & Foto: Landgericht Detmold











