Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, er sei im Juni 2025 spät
abends auf die ihm flüchtig bekannte Zeugin C an deren Wohnanschrift
Lemgoer Straße in Detmold getroffen. Nachdem die Zeugin abgelehnt habe,
zusammen mit dem Angeklagten eine Zigarette zu rauchen und versucht habe,
die noch geöffnete Wohnungstür von innen zu schließen, habe der Angeklagte
die Tür von außen aufgedrückt, habe die Zeugin in die Wohnung
zurückgeschubst und habe sie dort vergewaltigt.
Einige Tage später soll der Angeklagte zudem den Zeugen T an der Anschrift
Lemgoer Straße in Detmold in aggressiver Weise durch insoweit eindeutige
Geste in Form des Ballens der Faust und des Schlagens dieser in die andere
Handinnenfläche verbunden mit den Worten „ich mach dich“, bedroht haben.

Landgericht Detmold, Dienstag, den 13.01.2026, 12:00 Uhr (Strafkammer I)

Quelle: Landgericht Detmold

Foto: Detmold Plus